Kinderschutzkonzept
1. Einleitung
Unser Verein Blau-Weiß 98 Gütersloh verpflichtet sich, ein sicheres Umfeld für alle Mitglieder zu schaffen und jegliche Form von Gewalt oder Grenzverletzungen zu verhindern.
Mit diesem Schutzkonzept legen wir verbindliche Richtlinien und Maßnahmen fest, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unserem Verein bestmöglich vor interpersoneller Gewalt zu schützen.
Wir verstehen den Schutz vor Gewalt als kontinuierlichen Prozess und als Aufgabe aller Vereinsmitglieder.
Dieses Konzept soll Orientierung geben, Handlungssicherheit schaffen und dazu beitragen, dass unser Verein ein Ort ist, an dem sich alle sicher und respektiert fühlen.
2. Definitionen - Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?
Um wirksam gegen interpersonelle Gewalt vorgehen zu können, ist ein gemeinsames Verständnis der verschiedenen Gewaltformen unerlässlich. Im Folgenden definieren wir die relevanten Begriffe:
2.1 Machtmissbrauch
Unter Machtmissbrauch verstehen wir jede Form der Ausnutzung einer Machtposition zum eigenen Vorteil und zum Nachteil anderer. Im sportlichen Kontext kann dies beispielsweise durch Trainerinnen, Betreuerinnen oder Funktionärinnen geschehen, die ihre Autorität missbrauchen, um Sportlerinnen zu manipulieren, zu kontrollieren oder auszunutzen.
2.2 Grenzverletzungen und Übergriffe
Grenzverletzungen sind Handlungen, die persönliche Grenzen überschreiten. Sie können unbeabsichtigt sein, resultieren oft aus fachlichen oder persönlichen Unzulänglichkeiten und sind durch Reflexion korrigierbar. Übergriffe hingegen sind bewusste Handlungen, die wiederholt oder massiv persönliche Grenzen verletzen. Sie missachten die Selbstbestimmungsrechte der betroffenen Person und sind Ausdruck eines unzureichenden Respekts.
2.3 Vernachlässigung
Ist das ständige und/oder wiederholte Unterlassen fürsorglichen Verhaltens durch verantwortliche Personen.
- Verletzung Sportler:in die nicht medizinisch versorgt wird.
- Wenn Essen und Trinken während des Trainings oder des Wettkampfs nicht erlaubt wird.
- Wenn die Aufsichtspflicht verletzt, wird z.B. Stell dich nicht so an, Da musst du durch, Sportler links liegen lassen, nicht beachten, ignorieren.
2.4 Körperliche (physische) Gewalt
Körperliche Gewalt umfasst alle Formen der bewussten physischen Schädigung einer Person. Im Sport kann dies von übermäßig hartem Körperkontakt im Training bis hin zu gezielten Schlägen oder anderen Formen der körperlichen Misshandlung reichen.
2.5 Emotionale (psychische) Gewalt
Emotionale Gewalt bezeichnet Verhaltensweisen, die die psychische Integrität einer Person verletzen. Dazu gehören verbale Angriffe, Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen oder soziale Isolation. Im sportlichen Kontext kann dies beispielsweise durch anhaltende Kritik, Bloßstellung vor der Gruppe oder Ausgrenzung geschehen.
2.6 Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen deren Willen vorgenommen wird oder der die Person aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Im Sport kann dies von anzüglichen Bemerkungen über unerwünschte Berührungen bis hin zu sexuellem Missbrauch reichen.
3. Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport
Unser Sportverein Blau-Weiß 98 Gütersloh setzt sich aktiv für den Schutz aller Mitglieder vor jeglicher Form von interpersoneller Gewalt ein. Mit diesem Schutzkonzept verfolgen wir folgende übergeordnete Ziele:
3.1 Schaffung einer Kultur des Hinsehens und der Beteiligung:
- Alle Vereinsmitglieder sollen für das Thema sensibilisiert und ermutigt werden, bei Verdachtsfällen aktiv zu werden.
- Wir fördern eine offene Kommunikationskultur, in der Bedenken und Beobachtungen ohne Angst geäußert werden können.
3.2 Implementierung präventiver Maßnahmen:
- Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden Präventionskonzepts.
- Regelmäßige Sensibilisierung und Fortbildungen für alle Trainerinnen, Übungsleiterinnen und Funktionär*innen.
- Einführung eines Verhaltenskodex für alle im Verein tätigen Personen.
3.3 Etablierung effektiver Interventionsstrukturen:
- Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen.
- Entwicklung klarer Handlungsleitfäden für den Umgang mit Verdachtsfällen und konkreten Vorfällen.
- Aufbau eines Netzwerks mit externen Beratungsstellen und Fachkräften.
3.4 Förderung eines sicheren Sporterlebens für alle Mitglieder:
- Gestaltung von Trainings- und Wettkampfsituationen unter Berücksichtigung von Schutzaspekten.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung unserer Vereinsstrukturen hinsichtlich potenzieller Risikofaktoren.
3.5 Stärkung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen:
- Förderung der Selbstbestimmung und des Selbstbewusstseins unserer jungen Mitglieder.
- Regelmäßige Befragungen zur Zufriedenheit und zum Sicherheitsgefühl im Verein.
Durch die konsequente Verfolgung dieser Ziele streben wir an, unseren Verein zu einem Ort zu machen, an dem sich alle Mitglieder sicher, respektiert und wertgeschätzt fühlen.
Wir verstehen die Umsetzung dieses Schutzkonzepts als kontinuierlichen Prozess, den wir regelmäßig evaluieren und bei Bedarf anpassen werden.
4. Erste Bestandsaufnahme: Analyse der Akteur*innen im Verein & Risikoanalyse
Um ein wirksames Schutzkonzept zu entwickeln, haben wir zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme unseres Vereins durchgeführt. Diese besteht aus zwei Teilen: einer Analyse der Akteur*innen sowie einer Risikoanalyse.
4.1 Analyse der Akteur*innen
Wir haben alle Personen und Gruppen identifiziert, die in unserem Verein aktiv sind oder mit ihm in Verbindung stehen. Dazu gehören:
- Vorstandsmitglieder*innen
- Hauptamtliche Mitarbeiter*innen
- Ehrenamtliche Helfer*innen
- Trainer*innen und Übungsleiter*innen
- Sportler*innen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene)
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Externe Dienstleister (Platzwart)
- Kooperationspartner (z.B. Schulen, andere Vereine)
4.2 Risikoanalyse
Im Rahmen der Risikoanalyse haben wir systematisch potenzielle Gefährdungssituationen in unserem Verein untersucht. Dabei haben wir beispielsweise folgende Aspekte berücksichtigt:
- Räumlichkeiten und deren Nutzung (z.B. Umkleidekabinen)
- Betreuungssituationen (z.B. Fahrten zu Wettkämpfen)
- Kommunikationsstrukturen und Machtverhältnisse
- Vereinskultur und Umgang mit dem Thema Kinderschutz
5. Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen
Unser Verein Blau-Weiß 98 Gütersloh verpflichtet sich zu einem umfassenden Präventionsansatz zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt. Folgende Maßnahmen setzen wir dafür um:
5.1 Vorbildfunktion der Leitung
Der Vorstand und die Vereinsleitung übernehmen eine klare Vorbildfunktion. Sie kommunizieren regelmäßig die Bedeutung des Kinderschutzes und leben die Präventionskultur aktiv vor.
5.2 Information und Einbeziehung aller Akteur*innen - Öffentlichkeitsarbeit
Wir informieren alle Vereinsmitglieder, Eltern und externe Partner transparent über unsere Präventionsarbeit. Dafür nutzen wir verschiedene Kommunikationskanäle wie unsere Website und Aushänge.
5.3 Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen
Der Schutz vor Gewalt ist fest in unserer Vereinssatzung und den Ordnungen verankert. Dies unterstreicht die Verbindlichkeit unseres Engagements.
5.4 Benennung von Ansprechpersonen
Wir haben eine Ansprechpersonen für den Kinderschutz benannt. Diese wird regelmäßig geschult und stehen allen Mitgliedern als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung
5.5 Einstellungsgespräche von Trainern o.dgl.
Bei Einstellungsgesprächen thematisieren wir den Kinderschutz und machen unsere Haltung deutlich. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung des Ehrenkodex ist Voraussetzung für eine Tätigkeit in unserem Verein.
5.6 Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung
Alle haupt- und ehrenamtlichen Personen im Verein unterzeichnen unseren Ehrenkodex. Dieser definiert Verhaltensstandards im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
5.7 Das erweiterte Führungszeugnis
5.7.1 Regelung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
Im Verein dauerhaft bzw. regelmäßig müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dies wird alle 3 Jahre erneuert.
5.7.2 Ablauf
Die Einsichtnahme erfolgt durch Monika Franizka. Die Dokumentation erfolgt unter Beachtung des Datenschutzes.
5.8 Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander
Verhaltensleitlinien sind ein wichtiges Instrument, um einen respektvollen und sicheren Umgang im Sportverein zu gewährleisten. Sie geben allen Beteiligten Orientierung und schaffen Transparenz darüber, welches Verhalten erwünscht und welches unerwünscht ist.
- Die Leitlinien müssen allen Beteiligten bekannt gemacht und von ihnen akzeptiert werden.
- Bei Verstößen gegen die Leitlinien sollten klare Konsequenzen folgen.
5.8.1 Verhaltensleitlinien für Mitarbeitende
- Respektvoller und wertschätzender Umgang mit allen Sportler*innen
- Wahrung angemessener körperlicher und emotionaler Grenzen
- Keine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Sportler*innen
- Transparente Kommunikation und Entscheidungsfindung
- Verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz
- Keine Anwendung von Gewalt in jeglicher Form
- Achtung der Privatsphäre und Intimsphäre der Sportler*innen
- Keine sexualisierten Kommentare oder Berührungen
- Vorbildfunktion in Bezug auf Fairness und respektvollen Umgang
- Bereitschaft zur Reflexion des eigenen Verhaltens
5.8.2 Verhaltensleitlinien für Sportler*innen
- Respektvoller Umgang miteinander und mit den Trainerinnen/Betreuerinnen
- Fairplay und Einhaltung der Regeln im Training und Wettkampf
- Keine Anwendung von körperlicher oder verbaler Gewalt
- Achtung der Grenzen anderer (körperlich und emotional)
- Keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Handicap oder Behinderung.
- Verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Medien
- Mut, Grenzverletzungen anzusprechen und sich Hilfe zu holen
- Unterstützung von Teamkolleg*innen
- Sorgsamer Umgang mit Vereinseigentum und Sportanlagen
5.8.3 Verhaltensleitlinien für die Eltern/Erziehungsberechtigten
- Respektvoller Umgang mit Trainerinnen, Betreuerinnen und anderen Eltern
- Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Trainer*innen
- Keine unangemessene Einmischung in Trainings- oder Wettkampfentscheidungen
- Förderung von Fairplay und respektvollem Verhalten bei den eigenen Kindern
- Positive Unterstützung aller Sportler*innen, nicht nur des eigenen Kindes
- Akzeptanz der Grenzen und Fähigkeiten des eigenen Kindes
- Einhaltung von Verhaltensregeln bei Wettkämpfen und Veranstaltungen
- Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Verein
- Offenheit für Gespräche bei Problemen oder Konflikten
- Unterstützung der Präventionsarbeit des Vereins
Diese Verhaltensleitlinien sollten im Verein sichtbar gemacht und regelmäßig thematisiert werden, um eine Kultur des respektvollen Umgangs zu etablieren und aufrechtzuerhalten.
6. Beschwerdemanagement & Krisenintervention
Unser Verein Blau-Weiß 98 Gütersloh legt großen Wert auf ein effektives Beschwerdemanagement und einen klaren Kriseninterventionsplan, um im Falle von Grenzverletzungen oder Gewaltvorfällen angemessen und schnell reagieren zu können.
6.1 Beschwerdemanagement & Kriseninterventionsplan
Wir haben ein transparentes und niedrigschwelliges Beschwerdesystem eingerichtet, das allen Vereinsmitgliedern zugänglich ist. Dieses umfasst:
- Klar benannte Ansprechpersonen für Beschwerden
- Verschiedene Beschwerdewege (persönlich, schriftlich, anonym)
- Einen strukturierten Prozess zur Bearbeitung von Beschwerden
Unser Kriseninterventionsplan legt fest, wie bei Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen vorzugehen ist. Er beinhaltet:
- Sofortmaßnahmen zum Schutz Betroffener
- Klare Zuständigkeiten und Kommunikationswege
- Schritte zur Einbeziehung externer Fachberatung
6.2 Interventionsschritte - Beratungsleitfaden / Beratungsleitlinien
Wir haben einen detaillierten Interventionsleitfaden entwickelt, der folgende Schritte umfasst:
- Ruhe bewahren und Situation einschätzen
- Dokumentation des Vorfalls/Verdachts
- Information der zuständigen Ansprechperson
- Beratung im Krisenteam und Planung weiterer Schritte
- Externe Fachberatung hinzuziehen
- Gespräche mit Beteiligten führen
- Entscheidung über weitere Maßnahmen treffen
6.3 Rehabilitation
Für den Fall von unbegründeten Verdächtigungen haben wir ein Rehabilitationsverfahren etabliert:
- Offizielle Klarstellung und Entschuldigung
- Unterstützung bei der Wiederherstellung des Rufes
- Angebot psychologischer Betreuung für Betroffene
6.4 Reflexion & Aufarbeitung von Vorfällen
Nach jedem Vorfall führen wir eine gründliche Reflexion durch:
- Analyse des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen
- Identifikation von Verbesserungspotentialen
- Anpassung von Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzept
Schlusswort
Mit diesem Schutzkonzept haben wir einen wichtigen Schritt getan, um unseren Verein zu einem sicheren Ort für alle Mitglieder zu machen. Wir verstehen dies als einen fortlaufenden Prozess und verpflichten uns, die hier festgelegten Maßnahmen konsequent umzusetzen, regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
Der Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt ist eine gemeinschaftliche Aufgabe.
Jedes Vereinsmitglied trägt Verantwortung dafür, dass wir eine Kultur des Hinsehens und der Achtsamkeit leben.
Wir ermutigen alle, wachsam zu sein, Bedenken offen anzusprechen und sich aktiv für ein respektvolles Miteinander einzusetzen. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle Sportler*innen, Trainer*innen, Ehrenamtliche und Mitarbeitenden sicher und wertgeschätzt fühlen.
Nur so können wir unserem Auftrag als Sportverein gerecht werden und die positiven Werte des Sports vermitteln. Wir danken allen, die an der Erstellung dieses Schutzkonzepts mitgewirkt haben, und laden alle Vereinsmitglieder ein, sich weiterhin aktiv an seiner Umsetzung und Weiterentwicklung zu beteiligen.
Gemeinsam machen wir unseren Verein zu einem Vorbild für Sicherheit und Respekt im Sport.
Der Vorstand
Blau-Weiß 98 Gütersloh
26.02.2026

